Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Ehe zu beenden.
Die Annullierung der Ehe und die Ehescheidung.
In der Praxis spielt die Annullierung der Ehe keine große Rolle.
Sie ist die absolute Ausnahme, wenn der Ehepartner den anderen
Teil schwer getäuscht hat. Zum Beispiel, bei Scheinehen oder
Täuschung über besondere Krankheiten etc.
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Trennungsjahr
Eine Ehescheidung ist ein tief greifender Entschluss, der wohl
überlegt sein will. Da dies der Gesetzgeber gleichfalls so sieht,
verlangt er das Vorliegen eines Trennungsjahres als
Scheidungsvoraussetzung. Sind die Ehepartner sich einig,
so teilen sie gemeinsam dem Gericht einen Trennungszeitpunkt mit.
Dieser wird von Seiten des Gerichtes nicht überprüft.
Eine Trennung kann bereits in der gemeinsamen Wohnung vorliegen.
Es ist nicht nötig, dass die Ehepartner an getrennten Orten leben.
Leben beide in der gemeinsamen Wohnung, so müssen diese in
getrennten Zimmern schlafen und dürfen keine gegenseitigen
Dienstleistungen erbringen (Wäsche waschen, Essen kochen etc.).
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Zustimmung
Leben
die Partner bereits mind. 1 Jahr und noch keine 3 Jahre
getrennt, so muss der Ehepartner entweder selbst einen
Scheidungsantrag stellen oder die Partner müssen sich
einig über die Scheidung sein.
Hierzu gehören
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Ehegattenunterhalt
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Verteilung der
Ehewohnung und des Hausrats
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bei gemeinsamen
Kinder: Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt.
Teilweise nehme Gerichte es mit einer Einigung über diese
Scheidungsfolgen nicht sehr genau. Diese scheiden auch dann, wenn
keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wurde. Im
gegenseitigen Interesse sollte dies aber möglichst immer geschehen.
Hierbei kann Ihr Rechtsanwalt behilflich sein.
Ist der Partner bei einer Trennung von mind. 1 bis max 3 Jahren nicht
mit der Scheidung einverstanden, so muss das scheitern der Ehe
bewiesen werden. Dem Gericht müssen daher die Scheidungsgründe
mitgeteilt werden. Hierbei kann es zu Zeugenvernehmungen kommen,
wenn der andere Ehepartner diese Gründe bestreitet. Auch der
Ehepartner, der die Scheidungsgründe geschaffen hat, kann in einem
solchen Falle die Scheidung beantragen.
Leben die Partner bereits seit mehr als 3 Jahren getrennt, so gilt die
Ehe als zerrüttet und wird auch ohne Zustimmung des Ehepartners
geschieden.
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