Scheidungsvoraussetzungen  
 
 Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Ehe zu beenden.
 Die Annullierung der Ehe und die Ehescheidung.
 

 In der Praxis spielt die Annullierung der Ehe keine große Rolle.
 Sie ist die absolute Ausnahme, wenn der Ehepartner den anderen
 Teil schwer getäuscht hat. Zum Beispiel, bei Scheinehen oder
 Täuschung über besondere Krankheiten etc.

 

| Trennungsjahr


 Eine Ehescheidung ist ein tief greifender Entschluss, der wohl
 überlegt sein will. Da dies der Gesetzgeber gleichfalls so sieht,
 verlangt er das Vorliegen eines Trennungsjahres als
 Scheidungsvoraussetzung. Sind die Ehepartner sich einig,
 so teilen sie gemeinsam dem Gericht einen Trennungszeitpunkt mit.
 Dieser wird von Seiten des Gerichtes nicht überprüft.
 Eine Trennung kann bereits in der gemeinsamen Wohnung vorliegen.
 Es ist nicht nötig, dass die Ehepartner an getrennten Orten leben.
 Leben beide in der gemeinsamen Wohnung, so müssen diese in
 getrennten Zimmern schlafen und dürfen keine gegenseitigen
 Dienstleistungen erbringen (Wäsche waschen, Essen kochen etc.).

 

| Zustimmung

 

 Leben die Partner bereits mind. 1 Jahr und noch keine 3 Jahre
 getrennt,  so muss der Ehepartner entweder selbst einen
 Scheidungsantrag stellen oder die Partner müssen sich
 einig über die Scheidung sein.

 Hierzu gehören
 

  • Ehegattenunterhalt
  • Verteilung der Ehewohnung und des Hausrats
  • bei gemeinsamen Kinder: Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt.

 

 Teilweise nehme Gerichte es mit einer Einigung über diese
 Scheidungsfolgen nicht sehr genau. Diese scheiden auch dann, wenn
 keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wurde. Im
 gegenseitigen Interesse sollte dies aber möglichst immer geschehen.
 Hierbei kann Ihr Rechtsanwalt behilflich sein.

 

 Ist der Partner bei einer Trennung von mind. 1 bis max 3 Jahren nicht
 mit der Scheidung einverstanden, so muss das scheitern der Ehe
 bewiesen werden. Dem Gericht müssen daher die Scheidungsgründe
 mitgeteilt werden. Hierbei kann es zu Zeugenvernehmungen kommen,
 wenn der andere Ehepartner diese Gründe bestreitet. Auch der 
 Ehepartner, der die Scheidungsgründe geschaffen hat, kann in einem
 solchen Falle die Scheidung beantragen.

 

 Leben die Partner bereits seit mehr als 3 Jahren getrennt, so gilt die
 Ehe als  zerrüttet und wird auch ohne Zustimmung des Ehepartners
 geschieden.