Der Scheidungsprozess  
  Bei der Scheidung mit ausländischen Ehegatten reicht es, wenn ein Ehegatte die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Besitzen beide Ehegatten die ausländische Staatsbürgerschaft muss zumindest ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland haben. Hier kommt ev. ausländisches Recht zur Anwendung.

Insgesamt dauert ein solches Scheidungsverfahren vor Gericht meist deutlich länger als wenn beide Ehegatten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
 

Der Ablauf ist ganz einfach:

1. Sie füllen unser Online Scheidungsformular aus oder rufen uns jetzt an: Tel.: 0611 1860311

2. Wir rufen Sie zur Abklärung eventueller weiterer Fragen an und senden Ihnen weitere Unterlagen und ein Vollmachtsformular zu

3. Sie schicken uns Ihre unterzeichnete Vollmacht, eine Kopie der Heiratsurkunde, sowie ev. weitere Informationen ( z.B. Antrag auf Prozesskostenhilfe falls Sie ein niedriges Einkommen haben oder eine ev. existierende Scheidungsfolgenvereinbarung) zu.

4. Wer fertigen nach Klärung eventueller Fragen - wie z.B. ein angedachter Verzicht auf einen Versorgungsausgleich- Ihren Scheidungsantrag und reichen diesen bei Gericht ein.

5. Sie erhalten von Seiten des Gerichtes eine Gerichtskostenrechnung sowie unsere Gebührenrechnung, falls Sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Nach Einzahlung der Gerichtskosten sendet Ihnen das Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu.

6. Nach ausgefüllter Rücksendung bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin. An diesem Termin müssen Sie und Ihr Gatte / Gattin persönlich anwesend sein. Nach ca. 15 Minuten sind Sie geschieden.

 

Unabhängig hiervon beraten und vertreten wir Sie in Unterhalts- und Sorgerechtsfragen.

ZUM SCHEIDUNGSFORMULAR ==>  hier